Schäferei Humpert           
     Kompetenz in Landschaftspflege

Neues aus NRW  

NRW hat mittlerweile drei hauptamtliche Herdenschutzberater, die sich zum Thema einsetzen. Und eine Hotline mit Schäfererfahrung!
Seit März 2021 ist neben den investiven Kosten theoretisch auch der Unterhalt von Zäunen und Herdenschutzhunden förderfähig-
die EU hat den Weg dafür freigemacht. Beides nicht unter den Regelungen von de-minimis. Nun liegt es an den Ländern, dies umzusetzen. In NRW wartet man noch auf eine Unterhaltsförderung für die nicht aus den Betrieben heraus zu finanzierenden Mehraufwendungen des Herdenschutzes

Junger Herdenschutzhund
Junger Herdenschutzhund

Mit Datum Juli 2024  gibt es in Nordrhein-Westfalen sieben Wolfsgebiete, "Förderkulisse" genannt und acht Pufferzonen . Ganz neu ist das Wolfsgebiet "Oberer Arnsberger Wald 322qkm mit der dazugehörigen gleichnamigen Pufferzone von 580 qkm. Somit ist die Hälfte NRWs Förderkulissen in unterschiedlichen Kategorien (Herdenschutzhunde z.B. werden nicht in den Pufferzonen gefördert, obschon ein frühzeitiger Einsatz spätere Schäden rechtzeitig verhindern könnte, ganz im Sinne des Wortes Prävention- und im Wissen darum, dass dem Wolf Grenzen vollkommen egal sind, auch Grenzen von Verwaltungsakten...).

Die älteren Gebiete im Einzelnen:
Wolfsgebiet Schermbeck, heute "Westmünsterland", 1661 qkm, mit zusätzlicher "Pufferzone Westmünsterland", 2429 qkm,
Wolfsgebiet Senne-Eggegebirge: ursprünglich 922 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 3390 qkm, nach Ansiedlung weiterer Wölfe erweitert auf 1667 qkm, umgebende Pufferzone 2827 qkm
Wolfsgebiet Eifel/Hohes Venn: 505 qkm, mit zusätzlicher Pufferzone 1261 qkm, dieses Wolfsgebiet erstreckt sich weiter nach Rheinland-Pfalz und Belgien.
Pufferzone Stegskopf: 1270 qkm, das zugehörige Wolfsgebiet liegt in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu NRW sowie
Wolfsgebiet "Oberbergisches Land": 902 qkm, ab 13.1.2020 als "Wolfsverdachtsgebiet" legitimiert, durch Vorhandensein von Nachwuchs aufgestiegen..

2023 kamen hinzu das Wolfsgebiet "Märkisches Sauerland"  775qkm mit entsprechender Pufferzone von 1299 qkm, die Erweiterung des Schermbecker Gebietes Richtung Münsterland, und
im Norden NRWs wurde nach sehr langer Zeit mit vielen Übergriffen ländergrenzüberschreitender Wölfe 2023 endlich das Wolfsgebiet "Dümmer-Geest-Niederung" mit 515 qkm und entsprechender Pufferzone von 636 qkm ausgerufen, wo die territorialen Wölfe im Einzugsgebiet Niedersachsens sich nicht weiter um Grenzen scheren. Leider auch nicht um Herdenschutzzäune.


Zur "Entstehungsgeschichte" der Wolfsgebiete:


NRW zweites Wolfsgebiet- die erste Wölfin hat nicht so viel Schaden angerichtet in der Zeit bis zur Gebietsausweisung wie die Wölfin in Schermbeck. In der Zwischenzeit nach Ausweisung des Gebietes ist sie gar nicht auffällig geworden, vielleicht gar nicht mehr da. Das Gebiet soll dennoch nicht aufgehoben werden- was einmal besiedelt worden sei, werde wieder besiedelt. Wie man im Frühjahr 2021 sehen konnte, erst eine Wölfin, dann ein junger Wolf.

Zweites Wolfsgebiet Senne


Der aktuelle Umfang des Gebietes findet sich hier beschrieben

Aktuell


Hier findet man auch  die Antragsunterlagen für Förderung von Zäunen und Herdenschutzhunden (letztere nicht in den Pufferzonen, was durchaus sinnvoll für rechtzeitige Prävention wäre, aber "zu teuer" ist). Mittlerweile werden die investiven Kosten zu 100% getragen, seit April 2020 in NRW endlich außerhalb von de-minimis, dem Anti-Wettbewerbsverzerrungsprogramm der EU (Antrag auf Notifizierung, zugesagt am 13.11.2018, erst im August 2019 gestellt).


Im April 2019 wurde um ein Wolfsgebiet in Rheinland Pfalz eine Pufferzone in NRW eingerichtet:


Im Juli 2019 kam das dritte Wolfsgebiet hinzu, Eifel/Hohes Venn


Dieser Wolf scheint auch in Belgien und Luxemburg aktenkundig.
Vermehrt gibt es Sichtungen und Risse im Bergischen.
Die tagesaktuelle Meldung ist noch immer Wunsch, aber besser geworden. Dennoch wird im Vorfeld zu wenig gewarnt. Andererseits müssen wir jederzeit mit Wölfen rechnen (Aussage BfN 2010).
Zu schleppend sind die Auswertungen, die irgendwann dann völlig unerwartet den ansässigen Wolf ergeben- oder nur "Wolf", nicht individualisierbar. Es sind reichlich Wölfe unterwegs, viele fallen nicht auf, weil sie nicht an Nutztiere gehen und maximal in eine Fotofalle lächeln...


Im Bergischen Land ist nun das nächste Wolfsverdachtsgebiet entstanden; wenn dort sechs Monate lang derselbe Wolf (hier ist es eine Wölfin) ansässig und nachweisbar bleibt, wird es zum Wolfsgebiet. Hier hat eine Wölfin erstmals in NRW nachweislich Nachwuchs im Sommer 2020. Mittlerweile: Wolfsgebiet...


Die Änderung der Förderrichtlinie Wolf und der Wegfall der de-minimis-Regelung nach der Notifizierung durch die EU findet sich auf

Änderungen


 

„Siehst du einen Riesen, so prüfe den Stand der Sonne, und gib Acht, ob es nicht der Schatten eines Zwerges ist.“
Novalis

 



Die Entwicklungsgeschichte zum heutigen Stand liest sich im Folgenden, solange  sie nicht im Archiv landet...

Stand heute (August 2024) gibt es in verschiedenen Ländern aktuelle, in anderen zu aktualisierende Wolfverordnungen. Dazu einen nicht verbindlichen Praxisleitfaden für die Verwaltung, der bundeseinheitlich Hilfestellung geben soll, allerdings mit permanenten Auslegungsmöglichkeiten wenig wirkliche Hilfe bietet. Er wird von der nächsten UMK in leicht veränderter Form beschlossen werden. Seine Grundlagen gehen an der Lebenswirklichkeit von Tierhaltern in ihren spezifischen Regionen aus deren Sicht gewaltig vorbei- genau an diese nicht angemessen erfassten Grundlagen geht allerdings niemand heran.

Es bedürfte echter Gespräche auf Augenhöhe statt Konsultationen, in denen auch Daten und Fakten genannt werden, die aber nirgends einfließen. Parallelwelten helfen im erforderlichen Herdenschutz nicht weiter. Und eine Leitfaden für alle, der dann doch wieder zu Einzelfallentscheidungen und regionalen föderalen Strukturen führt- ist vielleicht auch überflüssig.


Man muss dringend am Thema arbeiten. Es wird nicht ohne Herdenschutz gehen, das zeigen die letzten Urteile von OVG und EuGH.

Die Ideen zum Schnellabschuss von Umweltministerin Lemke, in der UMK vom Dezember in Münster beschlossen, sind nicht umsetzungsfähig.

Niemand scheint willens oder in der Lage, gerichtsfeste Entnahmebeschlüsse für übergriffige Wölfe so zu verfassen, dass diese nicht beklagt werden.

Eine bittere Situation für jene, die Herdenschutz versuchen und dennoch scheitern




________________Zur "Vorgeschichte" in NRW________________



Anmerkung zur Wölfin in Schermbeck: nun hat die Dame einen Partner- ihren zugewanderten Bruder...und mit ihm Nachwuchs.


Im Mai 21 hat es ein Urteil gegeben, nach dem die Schäden in einem dauernd überfallenen Betrieb mit ca. 25 % Verlust nicht abschussbegründend sein können, da sie zukünftig nicht in dieser Höhe erwartbar seien. Der Schafhalter beweidet seine Flächen seit einem Jahr nicht mehr und hält die Schafe im Stall...


Wenn das die Grundlage ist...hätten wir uns auch so manche Stellungnahme sparen können, so wie diese:

Gemeinsame Stellungnahme vom 19. März 2020

Bundesverband Berufsschäfer e. V.
Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Schäfer und Schafhalter vom Niederrhein

Umgang mit dem Wolf GW954f in Nordrhein-Westfalen

Das Zusammenleben von Wölfen und Weidetierhaltung steht auf dem Spiel

 

Düsseldorf (19.03.2020) - Eine der übergriffigsten Wölfinnen Deutschlands, GW954f darf vorerst nicht getötet werden. Der Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag eines betroffenen Schafhalters, nach Rücksprache mit dem Ministerium, auf Abschuss des Wolfes

 nach drei Monaten Bearbeitungszeit abgelehnt. Die Ablehnung wird zurzeit im Auftrag des Schäfers juristisch geprüft.

Die Risse an Weidtieren durch GW954f sind minutiös dokumentiert. In vielen Fällen übertraf der dabei vorhandene Herdenschutzschutz die behördlichen Anforderungen. Diese ergeben sich aus 2.4.1.2 der Förderrichtlinie Wolf des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die zuständige Landesministerin Ursula Heinen-Esser erklärte im WDR-Stadtgespräch vom 27. Juni 2019 ein Wolf sei verhaltensauffällig, sofern er einen Stromzaun von 120cm überspringe. Das entspricht den Ergebnissen neuer Studien. Die Schweizer Behörde AGRIDEA hat in Feldversuchen gezeigt, dass Wölfe typischerweise Zäune untergraben. Das Überspringen von Einfriedungen ist untypisch und somit auffällig. Im Fall von GW954f gibt es mehrere Nachweise für das Überspringen von Zäunen, aber keinen für das Untergraben.

 

 

Dass es zwischen Heiligabend und März keine nennenswerten Übergriffe von GW954f auf Weidetiere gab, überrascht nicht. In den betroffenen Gebieten waren die meisten Tiere über diese Zeit eingestallt. Auch 2019 blieb es um GW954f bis zum Frühling ruhig.
Politik und Behörden in Nordrhein-Westfalen wollen den sachlich gebotenen Abschuss von GW954f anscheinend vermeiden. Sie erheben mit jedem Übergriff neue, zunehmend absurde Einwände gegen die Wirksamkeit von vorhandenem Herdenschutz. Dabei widersprechen sie sich zum Teil selbst. So wurden wolfsabweisende Zäune nach einem Riss für untauglich erklärt, obwohl die Fachbehörde diese zuvor bei einem Ortstermin abgenommen hatte.
Die inzwischen geforderte tägliche Aufstallung von Schafen zum Schutz vor Wölfen ist nicht artgerecht. Es gibt zudem keine ausreichenden Stallplätze. Schließlich wäre im Sommer durch die herangewachsenen Lämmer der Raumbedarf mehr als doppelt so hoch.
Die wirtschaftliche Lage der Schafhaltung ist ernst. Der Bau neuer Stallungen ist den Betroffenen kaum zumutbar. Die notwendigen Baugenehmigungen werden nur selten erteilt.
Letztlich hätte die Aufstallung auch negative Folgen für den Natur- und Artenschutz in der Nordrhein-Westfälischen Landschaft. Viele Deiche, Naturschutzgebiete und anderes artenreiches Dauergrünland könnten dann nicht mehr beweidet werden.
Es wird immer von allen Seiten betont, die Schafhaltung sei für Natur und Gesellschaft unverzichtbar. Am Umgang mit GW954f ist das in Nordrhein-Westfalen nicht erkennbar. Es muss endlich im Sinne des Naturschutzes und der Schäferei gehandelt werden.
GW954f bedroht den Bestand der Weidetierhaltung im betroffenen Gebiet sowie deren Naturschutzleistungen und schädigt so auch die Akzeptanz seiner Art.
Zumutbarer Herdenschutz nach Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz wird von GW954f regelmäßig überwunden. Es gibt also keine geeignete Alternative zum Abschuss.
Die Wolfspopulation in Deutschland hat 2018/2019 nach Bericht der im Bund zuständigen DDBW mehr als 140 Terretorien erschlossen.

 

 

Die Entnahme eines Einzelwolfes wäre daher für den günstigen Erhaltungszustand dieser Art ohne signifikante Bedeutung.
Der Abschuss von GW954f ist nach Artikel 45 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich und geboten. Er muss umgehend angeordnet werden.

 

Bundesverband Berufsschäfer e. V.
Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Schäfer und Schafhalter vom Niederrhein

 

Kontaktpersonen:
Schäfer & Schafhalter Niederrhein: Hans Josef Geurtz, (Bezirksvorsitzender)
+49 – 174 – 943 4563
Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e. V.: Ortrun Humpert (Vorsitzende)
+49 – 5277 – 282
Bundesverband Berufsschäfer e. V.: Andreas Schenk (Public Affairs)
+49 – 1523 – 456 2709

 


Der Antrag auf Entnahme wurde im Sommer 2021 abgelehnt. Dazu ein Gutachten herangezogen, dass sich mit Vielem gar nicht beschäftigt. Die Prognose weiterer Schäden war im Urteil entscheidend- dabei waren doch Prognosen unsicher, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen.
Die Realität hat alle eingeholt. Ach nein, lieber nicht.
Die Wölfin scheint Schaf gern zu fressen, ihr Brudergatte lieber Pony. Über die Essensvorlieben der Nachzucht ist nicht viel bekannt. Das Rissgeschehen in der Region ist obskur, das Verhalten der Beteiligten und Fronten noch obskurer.  Jeder wirft jedem alles Mögliche vor. Mittlerweile wird laut einem neuen Gutachten November 2021 der vorhandene empfohlene Herdenschutz bundesweit nicht generell infrage gestellt, aber in seiner Wirksamkeit gegen diese Wölfe denn doch. Ungeachtet dessen wird weiter - vermutlich dann doch nicht wirksamer ?  - Zaun gefördert ...und natürlich nicht geschossen. Denn man findet immer eine Schwachstelle, ob mit dem Übergriff in Zusammenhang oder nicht, aus der ein Fehlverhalten der Weidetierhalter abzuleiten ist.
Nun kommen auch die Ponies in die Förderrichtlinie. Und alle Weidetiere nachts in nicht vorhandene oder nicht mit der Arbeit in entfernter, schützenswerter Landschaft vereinbare Ställe...

 


Pressemitteilung
Nach einem erneuten Riss in seiner Herde am 24.12.2019 hat der betroffene Schafhalter einen Entnahmeantrag für die in Schermbeck ansässige Wölfin GW954f gestellt. Diese ist trotz Umsetzung des größtmöglichen, betrieblich umsetzbaren Herdenschutzes nach ständig erweiterten Vorgaben, bereits zehn Mal in seine Herde eingedrungen und hat Schafe verletzt und getötet. Ungeachtet möglicher tatsächlicher oder erdachter Versäumnisse in der Umzäunung, an denen man sich festbeißen könnte, auch wenn sie mit dem Rissgeschehen vermutlich nichts zu tun haben, muss nun endlich gehandelt werden. Die Persönlichkeitsverletzungen diverser Wolfsfreundgruppen, die sich medial und vor Ort gegen Herrn Opriel richten, sind nicht nachvollziehbar. Die grundsätzliche Bereitschaft der Schafhaltung, sich mit dem Thema Wolf zu arrangieren, wenn dieser praktikable Herdenschutzmaßnahmen akzeptiert, ist deutlich zum Ausdruck gekommen. Der Schafzuchtverband NRW hat bereits früh in Briefen und Pressemitteilungen die Annahme geäußert, dass sich Wölfin GW954f nicht mehr von ihrem Treiben abhalten lassen wird und dem ein Ende zu setzen ist. In Erwägung der bisherigen und zu erwartenden weitreichenden Schäden für alle gleichwertig zu schützenden Teile der Natur, von diversen Nutztierarten und Rassen über die vielfältigen von ihnen gepflegten Landschaften bis hin zum Wolf, das Seelenleben und Eigentum der Geschädigten einmal außer Acht gelassen, und für die Glaubwürdigkeit aller am Erhalt dieser vielfältigen Natur Mitarbeitenden - von Nutztierhaltern über Natur-und Tierschutzverbände bis zur Landesregierung -s tellen sich Schafzuchtverband und Schafzüchtervereinigung NRW im Falle der Wölfin in Schermbeck hinter die Anträge von Kurt Opriel. Es ist an der Zeit für Verbände und Regierung, gegebene Zusagen einzuhalten und ein Schaden anrichtendes Einzeltier, das sich mit für diesen Betrieb umsetzbaren Maßnahmen nicht fernhalten lässt, an weiterer Zerstörung von fremdem Leben zu hindern- geradlinig und ohne weiteres Taktieren.  

Die Vorstände des Schafzuchtverbandes und der SchafzüchtervereinigungNordrhein-Westfalen,30.12.2019


Aus den Kreisen der Tierhalter sei der Wunsch nach Dataloggern zur Beweisführung kontinuierlicher Bestromung des Zaunes gekommen, heißt es. Nachdem das Ministerium dies für gut befunden hätte, hat es nun Gelder zur Verfügung gestellt, von denen Datalogger erworben worden sind. Ob das die besten am Markt befindlichen oder für unsere Zwecke die sinnvollsten sind, lassen wir dahingestellt. Diese sind jetzt da, und wer möchte, kann einen Antrag stellen, um einen kostenlosen Datalogger zur Verfügung gestellt zu bekommen. Anträge können hier, beim NABU und ggf.auch beim Bundesverband Berufsschäfer gestellt werden.
Nachdem die Vorausstzungen zur Entnahme von Wölfen entgegen vorherigen Aussagen sowie zitierter bundesweiter Absprachen in NRW auf das Überwinden von 1,20 er Netzen und dem Nachweis  korrekter, dauerhafter Elektrifizierung mittels Dataloggern festgelegt wurden, stellt sich dennoch die Frage, ob im Zweifelsfall  für den Schafhalter sprechende Ergebnisse des Dataloggers anerkannt werden. Die Unterstellung von Manipulation wird wie andere Unterstellungen immer im Raum stehen.
Wichtig ist- ob Sie einen Logger einsetzen wollen oder nicht- er bietet im besten Fall einen Nachweis, dass der Zaun genug Strom hatte. Was bei einem springenden Wolf unerheblich sein dürfte, da er ohnehin nicht mit dem Zaun in Berührung kommt.
Der Logger ist (aktuell und hoffentlich auch zukünftig) nicht Voraussetzung für Entschädigungen- die wir vermeiden möchten, denn wir möchten gar nicht erst tote Schafe.
Der Logger bietet eine Kontroll- und Überwachungsmöglichkeit...aber keinerlei Schutz für die Schafe. Den bieten bei nicht spezialisierten Wöllfen ausreichend bestromte Zäune , bei gezielten Viehräubern Hunde. Bei Wölfen, die keine Schutzmaßnahmen akzeptieren, nur die Umsetzung dessen, was man besprochen hatte und wo man sich jetzt darauf zurückzieht, dass nicht alle möglichen Methoden der Vergrämung ausgeschöpft wurden (welche gäbe es noch?) - und im Zweifel der Tierhalter nicht richtig gehandelt hat. Hier kann ein Datalogger helfen, Vorwürfe auszuräumen. Und einem selbst helfen, schnell tätig zu werden, wenn was nicht stimmt.
Der Antrag ist auf der Seite des Schafzuchtverbandes abrufbar:

Antrag


Aktuelles zum Wolf in NRW-- Schafnachrichten März 2019

Derzeit gibt es zwei Wolfsgebiete, Schermbeck und Senne. In jedem lebt offiziell eine Wölfin, beide zur Zeit unauffällig. Aktuell sind keine Risse gemeldet, was vor allem darauf zurückzuführen sein dürfte, dass die meisten Schafe im Stall stehen.
Die Herdenschutzhunde bei Maik Dünow in Wesel arbeiten erfolgreich; die dortigen Schafe sind mittlerweile unbehelligt, nachdem das Team anders zusammengesetzt worden ist. Die dortige Wölfin guckt von Zeit zu Zeit in die Wildkamera, hält sich ansonsten fern. Wenn die Herde vegetationsbedingt in mehrere Gruppen aufgeteilt werden muss, reichen die aktuellen Hunde allerdings nicht.
Da es bislang keine weiteren Risse in geschützten Herden gegeben hat, sind die Voraussetzungen für eine ( im Zuge fortgesetzter Risse vom SZV geforderten) Entnahme dieser Wölfin laut Ministerium derzeit nicht gegeben.
Um beide Gebiete herum hat NRW auf Vorschlag einer Gruppe von Verbänden (Schafzuchtverband und Bundesverband Berufsschäfer, GzSdW und NABU) eine sog. “Pufferzone“ eingerichtet, in der zukünftig Prävention gezahlt werden soll. Dies wird allerdings erst nach Änderung der Förderrichtlinie möglich sein (was man bei der öffentlichen Darstellung bisher dezent unterschlagen hat). Im Wolfsgebiet muss bislang innerhalb eines Jahres Prävention umgesetzt sein, um danach noch eine Entschädigung zu erhalten. (In der Pufferzone gibt es diese Verpflichtung nicht). Dies wird mit der neuen Richtlinie auf zwei Jahre verlängert, um den Betrieben eine vernünftige Umsetzung zu ermöglichen. Eine dritte Pufferzone im angrenzenden Gebiet zu Rheinland- Pfalz ist rechtlich erst möglich, wenn Rheinland-Pfalz offiziell das Wolfsgebiet ausgewiesen hat (bisher gibt es dort Prävention ohne Ausweisung eines Wolfsgebietes).
Die EU- Kommission hat den Weg frei gemacht für den Ersatz von 100% der Investitionskosten (bisher 80%)- auch dies muss noch in die geänderte Förderrichtlinie einfließen. Hier verhindern derzeit u.a. Klagen von mit 80 % geförderten Betrieben auf rückwirkende Zahlung eine rasche Weiterbearbeitung. Es wird derzeit gesagt, im April/Mai sei man fertig. Das dürfte dann die Zeit sein, in der auch die letzten Schafe mit Lämmern wieder nach draußen kommen- bis dahin wäre es wichtig, zumindest mit bereits vorhandenen Mitteln möglichst sichere Zäune vorbereitet zu haben.
Wichtig ist, dass die EU im vergangenen Monat den Ländern die Möglichkeit gegeben hat, auch die übrigen Kosten zu fördern- jene, die den Hauptanteil ausmachen, die enormen Mehrkosten für Arbeitsaufwand. Die Umsetzung ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten- die Ministerin in NRW will sich hierfür stark machen. Auch hat NRW die Notifizierung für „de-minimis“ bei der EU beantragt- diese Regelung soll Wettbewerbsverzerrungen durch Förderung verhindern. Von Anfang an hat die Schafhaltung darauf beharrt, dass der Ausgleich wolfsbedingter Schäden/Mehraufwendungen nichts mit Förderung zu tun hat. Dies ist nach vielen Gesprächen offenbar angekommen. In der vergangenen Woche haben wir (Dünow/Humpert, diesmal mit anderen Gruppen im Ministerium) noch einmal erklärt, dass die beschlossene Anhebung der Grenze von 15000 € in drei Jahren auf 25000 € (möglicherweise in einem Jahr) vielen kleineren Betrieben nutzt, aber den größeren nicht.  Der Betrieb hätte dann nur die Wahl, entweder Wolfsprävention oder z.B. Agrardieselrückerstattung zu erhalten- bei einem Schadensfall ginge er ggf. leer aus. Insofern besteht auch weiterhin die Forderung, beim Thema Wolf gar keine de-minimis zur Anwendung zu bringen. Dies Verfahren wird sich mindestens bis in den Sommer ziehen und braucht eine bundesweite Unterstützung über Bundesumweltministerium BMU sowie das Bundesministerium der Landwirtschaft BMEL.
Damit entfiele auch der Vorwurf, Herdenschutz  gegen den Wolf sei eine versteckte Subvention, weil auch Diebe oder Hunde abgehalten würden (!). Finanzministerium und Landesrechnungshof folgen bislang nicht der Argumentation, dass Weidetierhaltung einen gewissen Grünlanderhalt garantiert (der Grünlandverlust liegt über 50%). Mal abgesehen davon… alle reden über Tierwohl..
Offensichtlich besteht mittlerweile bundesweit Konsens, Wölfe, die mehrfach Schutzmaßnahmen überwinden, aus dem Verkehr zu ziehen. Hierzu wird es anlässlich der Agrarminister- bzw. Umweltministerkonferenzen hoffentlich verlässliche Aussagen geben- die Schafhaltung hat hier eine breite Mehrheit von Gruppierungen hinter sich, mit denen es immer wieder Gespräche gibt, deren Konsens der Politik gegenüber weit mehr Gewicht hat, als wenn wir einzeln lostraben.
Es wird laut Land wie Bund nicht dazu kommen, dass reihenweise Wölfe geschossen werden. Wann mit einer jagdlichen Regulierung zu rechnen sein wird, bleibt unklar. Man muss darüber reden, aber wer uns Abschüsse verspricht, kennt entweder die Gesetzeslage nicht, träumt oder lügt mit Absicht.
Wichtiger für die Weidetiere ist, dass bei übergriffigen Wölfen klare Entscheidungen herbeigeführt und dann auch umgesetzt werden, egal, ob es dagegen x einstweilige Verfügungen gibt. Jetzt, nicht irgendwann.
Eine Übernahme ins Jagdrecht hilft bei ganzjährig geschützten Arten nicht wirklich.
Vorgaukeln von unrealistischen Zielen genausowenig. Deswegen setzt der Vorstand des SZV auf sachliche Auseinandersetzung. Wir nennen die Dinge beim Namen, sind aber bemüht, von einer emotionsgeladenen Ebene immer wieder zur Sachlichkeit zurückzufinden. Deswegen beteiligen wir uns an Gesprächen zu praktikablen Lösungen auf allen Ebenen und versuchen, unseren konstruktiven Ansatz zu vermitteln. Dass Einzelne privat möglicherweise eine andere Meinung oder andere Wünsche haben, ist normal- in der Außenwirkung müssen wir mit einer Stimme sprechen, sonst werden wir nicht gehört. Unseren Mitgliedern sind wir verpflichtet, uns mit Machbarem auseinanderzusetzen. Das Wiedergeradebiegen von emotionalen Ausbrüchen Einzelner kostet viel Zeit und macht uns als Gesprächspartner unglaubwürdig.
Die geschilderten Verbesserungen sind ganz wesentlich auf das sachliche und hartnäckige Vorgehen der Vertreter von Schafzuchtverband und Berufsschäfern zurückzuführen. Schlimm genug, dass es erst zu vielen Übergriffen kommen musste, um die Forderungen, die vom SZV 2009 vorausschauend formuliert und seitdem ständig wiederholt wurden, endlich ins Bewusstsein zu rücken. Dass der mittlerweile dritte Minister zu diesem Thema eine praxisorientierte Grundeinstellung hat, eröffnet die Möglichkeit, auch die berechtigten Forderungen der tierischen „Landschaftserhalter“ umzusetzen. Auch dafür gibt es viele Termine der Weidetierhaltung im Ministerium, weil die notwendigen Informationen nur so ankommen.
Bei Rissdokumentationen soll es zukünftig einen Durchschlag und eine Gegenzeichnung des Tierhalters geben, damit einmal gemachte Feststellungen nicht später umgedreht werden können. Eine zügigere Bearbeitung und Veröffentlichung werden nach wie vor angemahnt (LANUV, Portal Wolf NRW), ebenso weniger Monopolisierung bei Untersuchungen anhand der Beispiele in anderen Ländern. Wie schnell das geht, wird sich zeigen- dafür sind wir im Gespräch. NRW hat die Chance, aus den Fehlern der Nachbarländer zu lernen. Da sind in der Vergangenheit schon viele Chancen vertan worden, auch für eine angemessene Kommunikation. Aktuell passiert endlich etwas. Nur ein kleiner Teil hiervon ist hier aufgelistet.
Bei der Landwirtschaftskammer wird es eine volle Stelle zur Herdenschutzberatung geben; die Ausschreibung läuft. Ansonsten unterstützt die LWK über fachliche Stellungnahmen, Anwendungstests von Präventionsmaßnahmen und Beratung hierzu sowie zum Antrag auf Präventions- und auch Entschädigung und dessen Prüfung.
Ob man zukünftig mehr in dieser Richtung bewegen kann, vielleicht mit mehreren Bundesländern, wird derzeit diskutiert- die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)hat sich das Thema Herdenschutz bis dato nicht zu eigen gemacht.
Die Bezirksregierungen, die für den Wolfsgebiete zuständig sind, sind u.a. über den Wolfsbeauftragten Helming im Gespräch mit dem SZV.
Gespräche mit anderen Weidetierhaltern und landwirtschaftlichen Verbänden laufen ebenfalls, wobei hier manche Forderungen bei näherer Betrachtung gegen die Schafhaltung wirken und angepasst werden müssen, wenn man gemeinsam für alle etwas erreichen will. (Wolfsfreie Zonen nach dem Sankt-Florians-Prinzip, nicht in der Nähe von Siedlungen oder Rinderweiden bedeutet zumeist: dort, wo Schafe arbeiten. Auf dem Deich z.B. wären sie sinnvoller- auch für die Bewohner des Hinterlandes).
Alles dauert lange, und die Sorge, dass es zu spät kommt, ist berechtigt. Dass aber Schafhaltung endlich überhaupt angemessen berücksichtigt wird, ist ein positives Signal.  Eröffnet vielleicht auch weitere Kommunikation- denn während sich die Tierhalter über den Wolf entzweien, fällen andere die Entscheidungen über die übrigen Themen, die unsere Zukunft betreffen. Fürsprecher für Schafe sind erstmal wir selbst.
Wenn wir bei aller Meinungsvielfalt fachlich klug überzeugen, geht es weiter für die Schafe.


Aktuelles zum Wolf - Update September 2019

Eine Pufferzone (Stegskopf,zu Rheinland-Pfalz), drei Wolfsgebiete (Eifel/Hohes Venn). In der Senne hört man nichts, in der Eifel wenig, dafür
fortlaufende Risse im Gebiet Schermbeck, mittlerweile bei 1,20 Meter Zaun. In der Herde Dünow funktioniert es- woanders leider nicht.
Die Übergriffe bei Maik Dünow wurden rückwirkend nicht als vollwertiger Herdenschutz anerkannt- ebenso weitere Risse in diversen Herden. Diverse Pressemitteilungen und offene Briefe zeigen keine Wirkung- man möchte eine etwaige Ausnahme rechtssicher machen und schiebt daher alle Risse auf Versagen der Tierhalter, unzureichenden Schutz und insgesamt mangelhaftes Verhalten. Die offenkundige Einstellung dazu gibt der Sprecher Deitermann zum Besten.

https://schermbeck-online.de/21-belegte-risse-durch-woelfin 

Der Schafzuchtverband stellt daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die vom Ministerium als Fachaufsichtsbeschwerde bearbeitet wird. Es ging hier um einen Weckruf- der aber niemand wecken wird, der sich kräftig die Augen zuhalten möchte.
Neuester Deal: die DataLogger (s.o.). Big brother is watching you- für Herdenschäfer per se eine unmögliche Vorstellung. Am Festzaun für den Strom in Bodennähe und über dem Zaun vielleicht eine Option. So sie denn anerkannt wird. Unser Betrieb liegt in einem sehr beliebten Aufenthaltsbereich der Gebrüder Grimm- wir glauben so schnell nichts mehr.
Neuerdings ist Entnahmevoraussetzung 1,20 Meter hohes Netz - abwarten, bis Gehegezäune aus Wildparks dies ersetzen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Entnahme eines Problemwolfes sieht anders aus. Aber rechtssicher muss es sein- egal, was mit den Tierhaltern passiert, Dass man diese zwischen Frust und Wut in die Arme von Extremisten treibt, damit vernünftige Gespräche unmöglich macht- egal.
Diverse Aussagen werden im Nachhinein immer verändert- so kann man nicht arbeiten Der SZV hat klar die Entnahme der Wölfin in Schermbeck gefordert. Ob ein Verband den Antrag bei der Bezirksregierung stellen kann oder nur direkt geschädigte Tierhalter, ist noch abzuklären.
Notifizierung der investiven Kosten (Anschaffungskosten, keine Arbeits- oder Unterhaltungskosten, zwischen 5 und 10% des Mehraufwands gegen den Wolf) bei der EU beantragt durch Ministerium im Juli 2019- also nicht vor 2020 wirksam.
Förderung der laufende Kosten sind EU-weit im Gespräch- wir warten. Wie immer. Solange wir noch da sind.
Der Herdenschutzberater für NRW ist da. Gleich gibt es wieder welche, die meckern. Am tollsten die, die Briefe ohne Absender schicken, Zustellbereich Hannover (?) Einen Zauberer hatten die nicht in der Ausschreibung.
Pressemeldungen etc, finden sich auf der Homepage des SZV. Das Stadtgespräch, in dem die Ministerin sagte, bei 1,20 ist Schluss, (nicht bei 1,20 plus ganz viele andere unerfüllbare Voraussetzungen), findet sich hier:
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-stadtgespraech/audio- 

BMEL und BMU haben ein Statement in Aussicht gestellt, dass Weidetierhalter nicht per se in Verdacht auf Untätigkeit zum Schutz ihrer Tiere diskriminiert werden. Sehr gespannt, ob da etwas kommt. Bis Juli 2020 war Schweigen


Stellungnahme des SZV zu den Vorkommnissen um Dünow
An den echten und den medialen Weiden von Maik Dünow spielen sich derzeit unfassbare Dinge ab. Wolfsfeinde, die jeden, der Herdenschutz versucht, als Verräter an ihrer großen Idee des Totalabschusses brandmarken. Wolfsfreunde, die die selbstverständlich auch überwindbaren Herdenschutzmaßnahmen als unzureichend diskreditieren wollen, mit unterirdischen Methoden und entgegen dem, was sie offiziell immer verlautbart haben. Zum vermeintlichen Schutz eines einzelnen Tieres, das bisher alle Aufrüstungen überwunden hat.
Merke: jeder erste Wolf, der in ein Gebiet ohne Prävention kommt, wird sehr schnell zum auffälligen Wolf. Er lernt ja an ungeschützten Tieren, dann auch geschützte zu erbeuten. Daher gibt es diese Forderung nach umfassender, frühzeitiger Prävention, praktikabel und finanzierbar. Dass es keine 100% ige Sicherheit geben kann, sollte bekannt sein. Die staatlich angeratenen Vorhaben (ungefördert) möglichst umzusetzen und dafür von zwei Richtungen mehr als nur angepöbelt zu werden, geht gar nicht. Ist aber wohl gesellschaftlich akzeptiert, sonst schritte jemand ein, auf den man hört. Frustrierend: machen die Tierhalter nichts, ist es falsch. Machen sie was, ist es auch falsch. Die derzeitigen Belagerer machen - den Mund auf, auf übelste Weise. Statt Filmchen mit fragwürdiger Beweiskraft, Hetzkampagnen oder Morddrohungen zu produzieren und die Tiere mit ihrer Belagerung zu nerven und vom ruhigen Fressen abzuhalten könnten sie ja mal etwas Produktives tun. Wie wäre es mit gezielter Bewachung der Herden - nachts, wenn die Wölfin in die Wildkamera guckt? Abgestimmt auf das Wohlbefinden all der Tiere, die den verschiedenen Protagonisten angeblich so wichtig sind...Wer ist in diesem Szenario der schlimmste Feind der Weidetiere und der schlimmste Feind des Wolfes? Hätte man so scharfe Hunde, dass sie den Wolf beim ersten Mal erlegt hätten (Aufschrei!), könnte man den Zaun öffnen, um das Umfeld einer Weidefläche sehr schnell freizuhalten
(wieder Aufschrei!). Aber man arbeitet ja mit sozialkompatiblen Hunden. Hinter bestromten Zäunen. Und verteidigt nur, ohne anzugreifen.
Es gibt immer verschiedene Optionen. Man kann versuchen, Kräfte zu etwas Gutem zu bündeln - man kann auch Gift verspritzen und jene diskreditieren, die angemessen zu handeln versuchen. Schade, dass die Destruktiven lauter sind. Gut, dass die anderen sich glaubwürdig um Lösungen bemühen.
Ein Trauerspiel, dass man so etwas überhaupt thematisieren muss.


In Hünxe sind wiederum zwei Schafe gerissen worden, in Dinslaken zehn Stücke Damwild in einem Gehege, das als wolfssicher eingestuft worden sei. Beide Fälle stehen noch nicht auf der Seite des LANUV, wohl aber kursieren sie durch etliche Medien. Die Weidetierhalter in den betroffenen Gebieten sind vielfach nicht mehr bereit, die dauernden Risse zu akzeptieren.


Im Wolfsmanagementplan für NRW wird der Schutz der Weidetiere gefordert, im ersten ausgewiesenen Wolfsgebiet seit 1.10.2018 nun auch auf Antrag mit Zuschüssen zu Präventionsmaßnahmen gefördert.
Leider sorgt die Praxis, Prävention erst nach sechsmonatiger Anwesenheit desselben Wolfes, zu fördern, nun dafür, dass eine Sparte, die aus eigener Tasche Prävention oftmals überhaupt nicht leisten kann, in diesem Gebiet dafür, dass die territoriale Wölfin dort ein halbes Jahr Zeit zum Üben und Trainieren hatte. So ist sie nun offensichtlich in ein Gehege in Ortstrandlage eingedrungen, dass als wolfssicher eingestuft worden war- in den Boden eingelassenes Knotengeflecht, 2m hoch. Der Zaun sei nicht untergraben worden.

Seit Jahren fordert der Schafzuchtverband frühzeitige Präventionsförderung bei begründetem Verdacht der Ansiedlung von Wölfen- was eine Situation wie diese möglicherweise hätte verhindern können. Nun haben wir es mit einem Tier zu tun, das genau weiß, Weidetiere sind relativ leicht zu erbeuten- warum sollte die Wölfin GW954f vom Erlernten abweichen, da es sich doch als nützlich erwiesen hat? Hier ist dringend eine Lösung erforderlich.

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Auf die Frage, ob die Politik mit dem Wolf umgehen könne, gibt es für den Schafzuchtverband in NRW eine klare Antwort:

Es fragt sich, ob die Politik wirklich mit dem Wolf umgehen will.
Zurückziehen auf Bestimmungen, auf europäischer oder internationaler Ebene angeblich in Stein gemeißelt, beherrschen die Protagonisten perfekt.
Vor Ort bestehende Verordnungen adäquat umzusetzen, fällt unendlich schwer.
Niemand mag Vorreiter sein. Föderalismus und EU erleichtern es, dem Anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Auf Bundesebene wurde vor Jahren die Definition des „Problemwolfes“ beauftragt. Bis jetzt ohne diese, lavieren Bundesländer zwischen Wölfen, die sich Menschen annähern, solchen, die wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden und jenen, die man als Nutztierspezialisten (24/7) überführen möchte. Entscheidet jemand mutig, ein wirklich auffällig agierendes Tier zum Abschuss freizugeben, folgen sofort Shitstorm und Unterschriftensammlung, Anzeigen und Drohungen.
Zweifelhafter Erfolg: es wird gar nicht gehandelt.
Folge:  jene, die zu Recht auch für sich Lösungen einfordern, fühlen sich abgehängt. Glauben denen, die einfache Lösungen anbieten, illusorisch, illegal, ... Betroffene Gruppen schaukeln sich gegenseitig hoch- zu grenzwertigem Umgang. Das schafft Spaltung. Übelmeinende unterstellen, so könne Politik warten, bis man sich geeinigt habe. Sollte es zu direkten Schäden an Menschen kommen (indirekte, die es allerorten gibt, werden nicht als solche gewertet), ist dies allein dem Aussitzen des Themas zuzuordnen.
Es muss anders gehen. Die FFH-Richtlinie enthält Verschlechterungsverbote, nicht nur für den Wolf, sondern für alle Arten, die ihr unterliegen. Gleichermaßen muss Tierschutz für alle beteiligten Tierarten gelten. Nachgedacht werden, vor Fakten und  Gleichheitsgrundsatz. Und zügig gearbeitet.
Gruppen und Verbände setzen sich trotz aller Unterschiede zusammensetzen und erarbeiten auf kleinstem gemeinsamen Nenner konstruktive Vorschläge für Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Die Vorarbeit ist längst geleistet. Wenn Politik will, kann sie sofort.


https://www.wolf.nrw – neues „Wolfsportal“ beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Mit Grundlagentexten, Informationen zu Unterstützungsangeboten, Kontaktdaten der zuständigen Luchs- und Wolfsberater und einer Übersicht der Wolfsnachweise in einer geodaten-basierten Karte, die tagesaktuell gehalten werden soll, gibt es nun nach längerer Zeit endlich wieder etwas Handreichung.


Zitat hieraus vom 5.10.
"Das LANUV bestätigt einen Nachweis eines Wolfes durch ein Bild aus einer Wildkamera in der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock am 23. September 2018. Nachweise durch DNA-Proben auf dem Truppenübungsplatz Senne konnten geführt werden an gerissenem Damwild vom 27. Juli 2018 und vom 1. September 2018.


Die Fotos der Wildkamera wurden in Abstimmung mit der Dokumentations- und Bewertungsstelle des Bundes (DBBW) ausgewertet und zeigen:Wolf. Die Speichelproben vom getöteten Damwild aus Juli und September wurden durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen untersucht. Dieses Institut ist deutschlandweit im Auftrag von Bundes- und Landesbehörden das „Nationale Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf“.


Durch die Probe im Juli konnte eine erstmalige Individualisierung erfolgen. Es handelte sich hierbei um einen weiblichen Wolf mit der Kennung GW1044f. Dieses Individuum wurde erstmals nachgewiesen, daher können keine weiteren Aussagen zu einem Herkunftsrudel gemacht werden."


Damit könnte hier nach dem am Niederrhein ein weiteres Wolfsgebiet entstehen.


Zum Offiziellen Ersten Wolfsgebiet in NRW folgende Links:

Land NRW
WDR
Umwelt-NRW


Bleibt zu hoffen,

dass die angedachten Präventionsmaßnahmen, die bislang nicht konkretisiert wurden, da man ja noch keinen standorttreuen Wolf hatte, nun  umgesetzt werden-
dass den berechtigten Forderungen des Schafzuchtverbandes auch hinsichtlich der Mitberücksichtigung der Arbeitsleistung (zusätzliche Kosten des Herdenschutzes, siehe KTBL) sowie weiterer fehlender Aspekte nachgegangen wird-
dass dort, wo Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, da sie mit den bestehenden Vorgaben nicht vereinbar sind (Beispiel Deich), Entschädigungen auch nach der Übergangsfrist von einem Jahr gezahlt werden-
dass das Land NRW sich um eine Notifizierung von Geld für Prävention und Kompensation bemüht, da diese Zahlungen nicht unter die de-minimis-Regelung gehören-
dass im Fall, dass ein Wolf Herdenschutzmaßnahmen übewindet, dieser aus dem Verkehr gezogen wird-
usw.


Zur Erinnerung haben drei Verbände der zuständigen Ministerin geschrieben:


Rheinischer
Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn


Schafzuchtverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Im Wöholz 1
59556 Lippstadt


Fleischrinder
Herdbuch Bonn e.V.
Magdalenenstr. 25
53121 Bonn


Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Frau Ursula Heinen-Esser
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf


Bonn/Lippstadt, den 27. September 2018

Ausweisung eines Wolfsgebietes in NRW / Unterstützungsmaßnahmen für Weidetierhalter
Sehr geehrte Frau Ministerin,
nach mehrfachen Sichtungen und Rissen von Nutztieren im Kreis Wesel bereitet sich das Land
nach Mitteilung Ihres Hauses auf die Ausweisung eines ersten Wolfsgebietes in NRW vor. Mit der ortsfesten Etablierung eines oder mehrerer Wölfe stehen unsere Weidetierhalter vor enormen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, unsere Erwartungen an Unterstützungsmaßnahmen für die Tierhalter darlegen:
1.
Beim Herdenschutz ebenso wie bei der Entschädigung von Tierrissen bedarf es einer Regelung, die die finanzielle Belastung der Tierhalter ohne Einschränkungen ausgleicht. Die im Frühjahr 2017 unter Minister Remmel auf den Weg gebrachten Richtlinien reichen dazu nicht aus. Dies haben wir bei den damaligen Beratungen bereits kritisch angemerkt. Die darin vorgesehenen Zuwendungen sind als sog. de-minimis-Beihilfen einzelbetrieblich gedeckelt und durch zahlreiche Zuwendungsbegrenzungen und Förderausschlüsse beschränkt. So werden Tierverluste zwar entschädigt, der stark erhöhte Betreuungsbedarf nach einer Attacke (Pflege verletzter oder verwaister Tiere durch den Tierhalter, mangelnde Führbarkeit der Herde) wird hierzulande jedoch in keiner Weise finanziell berücksichtigt.
Auch die bislang ausschließlich in Wolfsgebieten vorgesehene Förderung von Herdenschutzmaßnahmen (Anschaffung von Schutzzäunen, Herdenschutzhunden) berücksichtigt nicht den erhöhten Arbeitsaufwand in den Betrieben. Personal- und Sachausgaben für Aufbau und Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen, Folgekosten für Futter, Hundesteuer, Versicherung und Tierarztkosten sind den Richtlinien zufolge ausdrücklich nicht zuwendungsfähig. Zugleich ist in NRW die Zuwendungshöhe bei der Förderung von Präventionsmaßnahmen auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beschränkt. Zum Vergleich: Das Land Baden-Württemberg fördert den Herdenschutz mit einem Zuschuss in Höhe von 90 % und gewährteine Pauschale von 1.950 € je Herdenschutzhund und Jahr. Das benachbarte Rheinland-Pfalz unterstützt ebenfalls Präventionsmaßnahmen mit einem Zuschuss von 90 %. Auch mit Blick auf die angeführten Beispiele halten wir eine umfassende Nachbesserung der NRW-Richtlinien für angezeigt.
2.
Ein Fördersatz von 100 % muss – wie auch von der Umweltministerkonferenz in Potsdam im vergangenen November thematisiert - weiterhin Ziel sein. Bis dahin sollte die in den NRWRichtlinien vorgesehene Förderschädlichkeit von Drittmitteln zur Aufstockung des Zuschußsatzes entfallen.
3.
Mit Blick auf die Beschränkung der einzelbetrieblichen Zuwendungssumme durch die deminimis-Vorgaben sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Errichtung von Schutzzäunen auch über die Investitionsförderung finanziell zu unterstützen. Eine solche Förderung sollte unabhängig von der Ausweisung eines Wolfsgebietes und der Frage einer Entschädigung nach
möglichen Tierrissen allen interessierten Weidetierhaltern ermöglicht werden. Besorgte Tierhalter fragen sich zu Recht, warum es erst Risse geben muss und Wölfe auf den Geschmack von Nutztieren kommen, bis den Betrieben geholfen wird.
4.
Ob auf extensiven und wertvollen Grünlandflächen oder im Vertragsnaturschutz: ohne den schonenden Einsatz von Schafen und Rindern ist erfolgreicher Artenschutz kaum mehr denkbar. Wir halten es daher für angezeigt, endlich auch Mutterkühe sowie Schafe und Ziegen in die Fördermaßnahme „Weidehaltung“ einzubeziehen.
Über die Frage von Fördermaßnahmen hinaus zeigen jedoch zunehmend emotional aufgeladene Forderungen nach Nutztierrissen die dringende Notwendigkeit, auf Bund -Länder-Ebene endlich klare Vorgaben zum Umgang mit auffälligen Wölfen zu erarbeiten. Die Förderung von
Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme von Wölfen, die trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere mehrfach angreifen oder reißen, sind „zwei Seiten einer Medaille“ bei der Unterstützung der Tierhalter. Hierzu bedarf es einheitlicher und klarer Regelungen, die zügiges Handeln ermöglichen. Ein mehrmonatiges Zuwarten nach wiederholten Angriffen ist Tierhaltern auch mit Blick auf die Risiken im Herdenverhalten nicht zuzumuten. Wir möchten Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, bitten, dass NRW hier seinen Einfluss auf Bund -Länder-Ebene geltend macht. Jetzt gilt es alle Anstrengungen darauf zu richten, die Zukunft der ohnehin bedrohten Weidehaltung zu sichern.


Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Conzen (Präsident)

Ortrun Humpert (Vorsitzende)

Michael Buhl(Vorsitzender)


Im Fall eines Risses braucht man zügig Ansprechpartner, deshalb hier schnell nochmal zusammengefasst:

Aktuelle Wolfs-&Luchsberater


Die Hotline, die man zu Geschäftszeiten anrufen kann, ist eher kalt, wenn wir sie brauchen- Ministerin Heinen Esser hat hier zügige Abhilfe zugesagt. So lange, bis es eine echte Hotline gibt, also zwei Nummern:


Werktags
02361-305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten / Wochenende
0201-714488


Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein Westfalen  (Abschnitt Naturschutz, ab Seite 81) heißt es:
„Die Rückkehr des Wolfes in unsere Region wirft bei vielen Bürgern berechtigte Sorgen um den Schutz von Mensch und Nutztieren auf. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend. Daher werden wir eine angemessene Strategie entwickeln, die auch Erfahrungen aus anderen betroffenen Bundesländern und Regionen in Europa aufnimmt.“

Koalitionsvertrag


Wir sind gespannt...


PM 03.02.2017
Nordrhein-Westfalen ist auf die natürliche Rückkehr des Wolfs vorbereitet


Umweltministerium veröffentlicht "Förderrichtlinie Wolf". Tierhalter erhalten Entschädigungen und Fördergelder, um ihre Herden zu schützen.


Nordrhein-Westfalen bereitet sich auf die Rückkehr des Wolfs vor. Nach der Veröffentlichung des "Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe" und dem Aufbau eines Netzes von Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern legt das Umweltministerium jetzt die "Förderrichtlinie Wolf" vor. Zukünftig können Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW neben der Gewährung einer Entschädigung zum Beispiel für Tierrisse durch Wölfe auch Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen.

Der Wolf gehört zu den international streng geschützten Arten. Immer wieder durchlaufen einzelne Wölfe Nordrhein-Westfalen, angesiedelt haben sie sich hier bis heute nicht. Mit der neuen Richtlinie will das Umweltministerium einen wichtigen Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander von Mensch und Wolf in Nordrhein-Westfalen leisten. Künftig kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz. Im 19. Jahrhundert wurde der Wolf in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Jetzt müssen die Menschen wieder lernen, mit dem Wolf zu leben – auch in so einer dicht besiedelten Region wie Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden Optimierungen und Neuanschaffungen von Schutzzäunen nebst Zubehör sowie die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Damit soll ein wolfsabweisender Grundschutz erreicht werden, um Schäden durch Wolfsübergriffe möglichst zu verhindern. Vorrangig wird die Förderung in sogenannten Wolfsgebieten erfolgen. Diese Gebiete werden dann ausgewiesen, wenn sich der Wolf dort dauerhaft angesiedelt hat.
Neben den neuen Regelungen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen regelt die Richtlinie Wolf auch die Gewährung von Entschädigungsleistungen (Billigkeitsleistungen) bei Schäden durch Wolfsübergriffe. Freiwillige Entschädigungsleistungen für Tierrisse wurden auch schon bisher vom Land gezahlt. Die Gewährung einer Entschädigungsleistung ist auch ohne ein Wolfsgebiet in ganz NRW möglich. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen kann nur nach vorheriger Ausweisung eines Wolfsgebietes erfolgen. Das Umweltministerium hat schon vor der dauerhaften Rückkehr von Wölfen die Richtlinie aufgestellt, um bereits heute für Tierhalterinnen und Tierhalter Rechtssicherheit zu schaffen. Auch Hobbyhalterinnen und -halter profitieren von der Regelung, denn sie werden den gewerblichen Tierhalterinnen und Tierhaltern gleichgestellt.
Bewilligungsbehörden sind die Höheren Naturschutzbehörden bei den Bezirksregierungen, die bereits für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen zuständig sind.
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/foerderrichtlinie_wolf.pdf 


Stellungnahme des Schafzuchtverbandes NRW zur Förderrichtlinie Wolf


Der Schafzuchtverband NRW hatte im Vorfeld Gelegenheit, zum Entwurf dieser Richtlinie am 31.08.2016 Stellung zu nehmen und die schon seit 2009 übermittelten Positionen aktualisiert und auch in Hinblick auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zu erläutern.


In der nun vorliegenden Richtlinie wurden gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung erfreulicherweise einige unserer Kernforderungen umgesetzt:
•             auch Kleinhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild sind bei Entschädigungszahlungen und Präventionsmaßnahmen zuwendungsberechtigt
•             für eine Entschädigung der Tierhalter reicht aus, dass der Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann
•             die elementare Forderung, dass auch das Verwerfen (Verlammen) von Schafen entgegen dem ursprünglichen Entwurf der Richtlinie entschädigt werden muss, wurde berücksichtigt
•             anders als im Entwurf werden auch tierärztliche Behandlungskosten entschädigt, die den Wert eines verletzten Tieres übersteigen- ethisch unabdingbar
•             Sachschäden, die durch einen Wolfsübergriff an Zäunen und Schutzvorrichtungen entstanden sind, werden entschädigt


Wichtige andere Punkte wurden jedoch nicht berücksichtigt:


1.            über die Förderrichtlinie Wolf gewährte Beihilfen sind als De-Minimis-Beihilfen auf einen Betrag von 15.000 € in drei Jahren begrenzt. Diese Summe kann beispielsweise in größeren Herden bei wiederholtem Einbruch von Wölfen schnell überschritten werden. Um die ohnehin nicht gerechtfertigte Zuordnung als De-Minimis-Beihilfe zu ändern (De-minimis soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern und ist eine Fördermaßnahme- völlig anderes Feld), wurde das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits in der Stellungnahme zum Richtlinienentwurf gebeten, bei der EU-Kommission einen Antrag gem. Artikel 108 (2) AEUV zu stellen, um wie andere Bundesländer auch freigestellt zu werden. Diese Bitte wiederholen wir nachdrücklich.
2.            die Richtlinie schließt sowohl Entschädigungsleistungen als auch Zuwendungen im Rahmen der Prävention aus, soweit wirtschaftliche Nachteile von Dritten ausgeglichen oder unterstützt werden. Gleichzeitig beschränkt sie Zuwendungen im Rahmen der Prävention grundsätzlich auf 80 % der zuwendungsfähigen Materialkosten, was einen Großteil des anfallenden Aufwandes ausschließt.
Damit ist Schafhaltern jede Möglichkeit genommen, sich gegen die nicht über die Richtlinie entschädigten wirtschaftlichen Nachteile zu versichern und z.B. über Stiftungen einen Dritten zu finden, der die fehlenden 20 % bei Präventionsmaßnahmen übernimmt (Beispiel Sachsen).
3.          die Arbeitskosten liegen oft deutlich über den Sachkosten. Dafür keine Beihilfen zu zahlen, halten wir für falsch, weil es die Schafhalter mit der Hauptlast alleinlässt- dies fördert sicher keine Akzeptanz der Rückkehr des Wolfes.
4.            es ist wahrscheinlich und wird von der Landesregierung begrüßt, dass sich Wölfe in Nordrhein-Westfalen wieder ansiedeln, zumindest aber durchziehen. Zunächst gefährdet dies vor allem kleine Wiederkäuer. Nur wenn Wölfe die Erfahrung machen, dass kleine Wiederkäuer für sie keine leicht zu erbeutende Nahrungsgrundlage darstellen, kann Prävention zur Schadenminimierung beitragen.
Nach den Erfahrungen in NRW 2016 lässt sich diese Gefahr nicht auf bestimmte Gebiete begrenzen. Der verantwortungsbewusste Tierhalter möchte seine Weidetierhaltung bei Verdacht möglichst umgehend wolfssicher gestalten, zumal z.B. die Ausbildung von Herdenschutzhunden ca. zwei Jahre erfordert- nicht erst, wenn ein Gebiet durch feste Ansiedlung eines oder mehrerer Wölfe zum Wolfsgebiet erklärt wird.
Wir hatten daher vorgeschlagen, freiwillige Präventionsmaßnahmen zu fördern. Es genügt, Regionen zu Wolfsgebieten zu erklären, wo nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Entschädigung im Rahmen von Wolfsübergriffen an die Erfüllung des Grundschutzes gebunden wird.
Unser Verständnis von Prävention wurde in der vorliegenden Richtlinie leider nicht berücksichtigt.
5.            Wir begrüßen die Anerkennung der Ausgaben für Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde als Präventionsmaßnahme. Diese Eignung wird leider nicht weiter spezifiziert.
Wir halten folgende Bedingungen im Rahmen der Förderung für zwingend erforderlich:
•             Prüfungszeugnis für die Tauglichkeit als Herdenschutzhund und
•             Einzäunung der Nutztiere
Darüber hinaus sollte eine der folgenden Bedingungen erfüllt und belegt sein:
•             mindestens einjährige Erfahrung im Einsatz mit Herdenschutzhunden oder
•             Teilnahme an Schulung zum Umgang mit Herdenschutzhunden erfolgreich abgeschlossen.
In der vorliegenden Richtlinie wird auf diese Notwendigkeit an keiner Stelle hingewiesen. Ohne eine Ergänzung der Richtlinie in diesem Sinne könnten Herdenschutzhunde in Zukunft in Verruf geraten und den Schafhaltern wäre diese Möglichkeit zweifellos effektiven Herdenschutzes genommen.
Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen noch keine Einrichtung zur Zertifizierung von Herdenschutzhunden. Das gilt auch für die Schulung zum Umgang mit Herdenschutzhunden. Auch bundesweit werden gerade erst entsprechende Strukturen aufgebaut. Wir denken, die Anerkennung entsprechender Prüf- und Schulungseinrichtungen sollte eine hoheitliche Aufgabe sein, um Wildwuchs in diesem Bereich zu vermeiden und bieten auch hier an, beim Aufbau der notwendigen Strukturen in Nordrhein-Westfalen beratend mitzuwirken.
Wenn die Ziele der Richtlinie, Akzeptanz und Schadensminderung, erreicht werden sollen, sind wie beschrieben weitere Schritte erforderlich.


Damit man nicht lange unter Herdenschutz suchen muss- hier der Forderungskatalog der VDL: hiermit können alle Schafhalter von Kiel bis Bayreuth argumentieren, und Föderalismus ist keine Ausrede für Nichtstun


Forderungskatalog
zum Erhalt der Weidebewirtschaftung und Landschaftspflege mit Schafen und Ziegen unter den Bedingungen der Anwesenheit von freilebenden Wölfen


Der Wolf ist wohl das umstrittenste Tier, das sich in der freien Wildbahn bewegt. Über viele Jahrzehnte in Deutschland ausgerottet, ist er inzwischen wieder gegenwärtig – in der Natur, aber vor allem in den kontroversen Diskussionen der Menschen, die er in Für und Wider spaltet.
Für die Einen bedeutet er pure Freude, für die Landwirte, insbesondere die Weidetierhalter wie die Schäfer, ergeben sich aus seiner Anwesenheit viele Probleme, Ängste, Arbeit und Kosten. Und vor allem das Gefühl in dieser Situation allein gelassen zu sein, ja auch an den Pranger gestellt, weil in den Diskussionen zum Ausdruck kommt, dass der Wolf als freilebendes Wildtier von unserer Berufsgruppe nicht uneingeschränkt begrüßt wird. Es kommt sogar zu heftigen verbalen Auseinandersetzungen.
Nach den Aussagen des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“ haben sich die Wölfe ausgehend von Sachsen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit einigen Rudeln auf natürlichem Wege wieder angesiedelt. Nachgewiesen wurden ebenfalls einzelne Tiere in anderen Bundesländern. Die Wissenschaftler kommen zu der Erkenntnis, dass die Überschrift die sich in den Medien finden lässt: „Der Wolf befindet sich in Mitteleuropa auf dem Vormarsch“, bereits Realität geworden ist.
Wie viele freilebende Wölfe existieren gegenwärtig tatsächlich in Deutschland?- diese Frage wird ungenau oder gar nicht beantwortet, denn alle Anfragen beziehen sich auf Rudel. So besagt die Statistik des Kontaktbüros, dass im Monitoringjahr 2013/2014 in Deutschland insgesamt 25 Wolfsrudel, 8 Wolfspaare und 3 sesshafte Einzelwölfe ermittelt wurden. Wie viele Mitglieder ein Rudel außer dem Elternpaar hat, wird nicht benannt. Wie schnell die Ausbreitung erfolgt, ist daraus ablesbar, dass im laufenden Monitoringjahr 2014/2015 zwei zusätzliche Paare in Sachsen auftraten, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die jeweils zwei Wolfspaare erstmals Nachwuchs hatten, im Raum Cuxhaven ein Wolfspaar nachgewiesen, im Raum Fuhrberg ein neues Wolfspaar bestätigt und in der Grafschaft Bentheim/Emsland ein sesshafter Einzelwolf nachgewiesen wurde.
Wie viele Wölfe haben wir zurzeit in Deutschland, wie viele müssen wir noch verkraften und wie soll das Management aussehen – Wer soll den Aufwand der Weidetierhalter tragen?
Ableitend aus diesem Sachstand ergeben sich folgende Forderungen, die sich in drei Komplexe aufteilen:
1.        Management
Der Wolf ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) gelistet. Er stellt gemäß Artikel 1h der Richtlinie eine prioritäre Art dar, für deren Erhaltung der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Als Unterzeichner der Berner Konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den im Rahmen des Übereinkommens erarbeiteten Action Plan for the Conservation of Wolves in Europe (Canis lupus) zu unterstützen und mit eigenen Maßnahmen zu flankieren.
Daraus ist eindeutig die zentrale Aufgabe der Bundesregierung formuliert, die als wesentliche Forderung die Erstellung eines nationalen Managementplanes beinhaltet [Rheinhardt und Kluth, 2007].
In der Realität ist in der Bundesrepublik Wolfsmanagement und Herdenschutz Ländersache. Das ist nicht zielführend und nicht in unserem Interesse – und ebenso wenig im Interesse der Gesellschaft.
Wir fordern, dass sich die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft sich dieser Problematik annehmen.
Wir fordern einen Ansprechpartner, um zentrale Themen des Managements in der europäischen Union zu diskutieren und umzusetzen.
Wir fordern Unterstützung für die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien, die nicht nur der „Arterhaltung Wolf“ dienen.
Wir fordern ebenso viel Engagement für die Erhaltung unserer Existenz mit Schafen und Ziegen auf der Weide, dem Einsatz von Schafen und Ziegen im Landschaftsschutz, dem Erhalt von seltenen Biotopen und auf Deichen zum Hochwasserschutz.
Wir fordern, dass die Bevölkerung über unsere Sorgen, Ängste und die            zusätzlichen Aufwendungen, die sich aus dem Herdenschutz ergeben aufgeklärt wird.
2.        Rechtliche Fragen
Die politische gewollte Wiederansiedlung des Wolfes führt zu unkalkulierbaren rechtlichen Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung.
Schon wenige Schafe, die durch einen Wolf auf Autobahnen oder Bahngleise getrieben werden, können zu Unfällen mit tödlichem Ausgang und zu unkalkulierbaren Sachschäden führen. Der in Fulda im April 2008 entgleiste ICE ist mit nur ca. 20 Schafen kollidiert und danach entgleist.
Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für den entstandenen Schaden, wenn durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Problematisch ist die Rechtsprechung zu § 833 BGB. Das OLG München hat durch Urteil vom 22.09.1989, Az: 10 U 5548/87 folgendes entschieden:
An die von einem Tierhalter zu fordernde Sorgfalt ist ein strengerer Maßstab anzulegen, wenn die Weide an eine Autobahn grenzt oder in der Nähe zu einer stark befahrenen Straße, einer Siedlung oder eines Bahnkörpers liegt (so auch BGH, 1976-06-14, VI ZR 212/75, VersR 1976, 1086).
Den Halter einer in der Nähe eines Bahnkörpers gehaltenen Schafherde, die – durch einen in den Pferch eingedrungenen Hund in Panik versetzt – aus dem Pferch ausbricht und in einen herannahenden Zug hineinläuft, trifft ein Verschulden, wenn die Herde bei einem Ausbruch durch größere Sicherung des Pferches (zusätzliche Stabilisierung der Stäbe, Verstärkung des Pferchs mit unter Strom stehenden Knotengittern) hätte vom Bahngleis ferngehalten werden können.
Gegebenenfalls sind bei Kenntnis von wildernden Hunden ein Knotengitter und eine ständige Anwesenheit des Schäfers erforderlich. Wenn diese zu unzumutbaren Kosten führt, müsse, so das OLG, auf die Beweidung derartig gefährdeter Grundstücke verzichten werden.
Bei Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens muss nach der heutigen Rechtsprechung der Tierhalter den Beweis der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt führen. Faktisch scheitert dies häufig daran, dass dem alleinigen Betriebsinhaber keine Zeugen zur Verfügung stehen.
Diese Rechtsprechung übertragen auf den Wolf bedeutet, dass der Schäfer bei Kenntnis von Wölfen in der Nähe der Herde ständig anwesend sein muss, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen. Verstößt er dagegen, ist er einem konstanten Insolvenzrisiko ausgesetzt, da größere Zugunglücke oder Unfälle auf Autobahnen den Versicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung übersteigen und dieses Risiko somit nicht mehr versicherbar ist. Dasselbe Risiko trifft gem. § 834 BGB auch den Tieraufseher. Dies wird dazu führen, dass künftig noch weniger Menschen bereit sein werden, in einem Betrieb mit Weidetierhaltung zu arbeiten. Die Konsequenz ist die Aufgabe der Weidetierhaltung und damit eine großflächige Verbuschung der Kulturlandschaft unter massivem Verlust an Biodiversität.
Wir fordern daher folgende Ergänzung des § 833 BGB:
„Die Ersatzpflicht tritt ferner nicht ein, wenn die Ursache des Schadens in dem Verhalten von Wildtieren liegt, die auf die Haustiere eingewirkt haben. Im Zweifel muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass kein Wildtier für den Schaden ursächlich war.“
Für Wolfsschäden fordern wir ein einheitliches bundesweites Wolfsschadensverfahren, angelehnt an das Wildschadensverfahren. Der Geschädigte muss den Schaden innerhalb einer kurzen Frist melden. Danach sichert der zu benennende Rissgutachter die Beweise, um zu klären, ob es sich um einen Wolfsangriff handelt. Steht dies fest oder kann ein Wolfsangriff im einem Wolfs- oder Wolfserwartungsgebiet nicht ausgeschlossen werden, ist der Schaden durch eine staatliche Stelle zu ersetzen. Auf den Schadensersatz besteht ein Rechtsanspruch.
3.        Erstattung finanzieller Aufwendungen
Wir fordern, dass die finanziellen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Wiederansiedlung des Wolfes im Rahmen eines Rechtsanspruchs erstattet werden. Und diese Forderung bezieht sich nicht nur auf den Haupt- und Nebenerwerb, sondern auch auf die Einzelschafhaltung, im täglichen Sprachgebrauch als Hobbyschafhaltung abgetan. Gerade dieser Personenkreis leistet wertvolle und nachhaltige Arbeit zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Rassen, im touristischen Bereich und zur Bereicherung des ländlichen Raumes. Der Erhalt dieser Form der Schafhaltung ist unverzichtbar und benötigt unter den Bedingungen des Schutzes vor Übergriffen durch den Wolf umfassende finanzielle Unterstützung.
Der Mehraufwand bei möglicher Anwesenheit eines Beutegreifers ist vom Material, vor allem aber hinsichtlich der Zeit, erheblich höher. Bei einer festen Koppeleinzäunung, relativ einmalig von der Installation, dauerhaft von der Kontrolle. (Im Außenbereich nicht statthaft). Bei mobilen Zäunen, die je nach Fläche und Beweidungsauftrag teils täglich umgesetzt werden, fast nicht zu leisten. Geländezuschnitt und Lage sowie Bodenbeschaffenheit erschweren diese Arbeit zusätzlich.
Dazu gehören:
a)        Direkte Sachschäden (verursacht durch Wölfe)
Verendete Tiere
Verschollene Tiere
Verlammte Mutterschafe
Verworfene Lämmer
Zu ersetzen ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.
b)        Indirekte Personen- und Sachschäden (verursacht durch Weidetiere, die durch     Wölfe angegriffen worden sind)
Personen und Sachschäden als Folge von Wolfsangriffen
(z.B. PKW, Bahn, Leitplanken, Tunnel, Zäune, Schälschäden etc.).
c)         Folgekosten
Kosten der Suche ausgebrochener Tiere (Arbeitszeit und Sacheinsatz, insbesondere PKW)
Kosten für die Untersuchung der Herde auf Verletzungen
Zusätzlicher Aufwand (Heu, Kraftfutter, Wasser, Strom, etc.)
Kosten für Tierkörperbeseitigung, Ohrmarken, Gutachter
Transportkosten, Reinigungskosten, Tierarztkosten, Wollverlust etc.
Übernahme höherer Haftpflichtbeiträge durch höhere Versicherungssummen
d)        Präventionsmaßnahmen (nach heutigem Wissensstand; erweiterbar)
Anschaffung spezieller wolfssicherer Elektrozäune, u. a. mit leistungsstärkeren Weidezaungeräten, Diebstahlsicherung, Vorrichtungen für das Anbringen von Flatterbändern.
Wildkamera
Schulungskosten
Einsatz von Herdenschutzhunden (HSH)


Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist bisher in der heutigen Schafhaltung in Deutschland nicht üblich und nicht notwendig gewesen. Sie stellen die Schafhalter vor zusätzliche Probleme und Kosten.
In unserer teils sehr dicht besiedelten Landschaft können HSH nicht allerorten eingesetzt werden.
In Bezug auf ihr Verhalten gegenüber Menschen und für die zu schützenden Tiere zertifizierte Tiere sind gegenwärtig noch nicht in ausreichender Anzahl vorhanden.
Der Anschaffungspreis eines guten, wesensgetesteten und seinen Aufgaben nach allen Richtungen gewachsenen HSH ist hoch, und ein Hund reicht für einen sicheren Schutz vor Angriffen des Wolfes nicht aus. In der Regel kommen 2‑3 Hunde in einer Herde zum Einsatz.
Für die Integration der Hunde in die Herde, den Umgang und die trotz aller Vorsicht möglichen Schwierigkeiten braucht der zukünftige Halter eine gute Schulung - gegebenenfalls sollte der Hund länger im Aufzuchtbetrieb verbleiben, um eine gute Grundausbildung zu erhalten, die möglichst viel Pannen aus Unwissenheit auf allen Seiten ausschließt. Beide Maßnahmen verteuern den Einsatz.
Daher fordern wir Kostenübernahme für Anschaffung bzw. Unterhalt zertifizierter Herdenschutzhunde.


Zusammenfassung:
Nur wenn die Politik bereit ist, die Kosten der Wolfsansiedlung zu tragen, hat der Wolf eine Chance, gesellschaftlich als Teil der Kulturlandschaft akzeptiert zu werden.
Die öffentliche Darstellung des Themas mit dem Schwerpunkt auf "Willkommen Wolf", der sich auch hervorragend als Werbeträger zum Bereich der Biodiversität anbietet, läuft einseitig:
Weidende Wiederkäuer pflegen und erhalten die Landschaft in ihrer Gesamtheit – müssen sie sich zurückziehen, fehlen den Biotopen nicht nur die Schafe, die man dort eingesetzt hat, um Tier-und Pflanzengesellschaften zu halten, zu verbessern oder auch wiederherzustellen. Die bisherigen Erfolge für die Vielfalt würden zunichte gemacht. Schaf und Orchidee, Schmetterling und Wolf sind nicht nur auf derselben Roten Liste, sondern Seiten ein- und desselben Würfels – dem müssen wir gesellschaftlich, politisch und verwaltungsrechtlich Rechnung tragen.

Download


Wie verhalte ich mich bei einer vermuteten Wolfssichtung?

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>zuständigen Wolfsberater anrufen (der innerhalb von spätestens 24 Stunden Proben genommen haben muss, damit diese verwertbar sind)

>gerissenes Tier fotografieren, ohne mögliche Spuren ringsum zu verwischen

>Tier abdecken, damit keine Nachnutzer (Hund, Fuchs, Rabe) Ergebnisse verfälschen

>restliche Tiere sichern, falls es zu einem Wiederholungsangriff kommt (ggf. Notfallset nutzen, s.u.)

>Tierhalter in der Umgebung warnen, ohne Massenpanik zu verursachen

Luchs-und Wolfsberater in NRW -
ansprechbar im Fall gerissener Tiere (Risse behandeln nach "was tun wenn"...)

Offizielle Liste LANUV



Tip für Schnellleser - auch wenn es auf der Seite eines Weidezaunanbieters steht:

Kurzanleitung Wolfssichere Zäune


Das möchten wir nicht haben, keine springenden Schafe und schon gar keine springenden Wölfe -und auch nicht, dass der Wolf an ungeschützten Schafen lernt, wie man später auch geschützte überfällt (wie bei der Wölfin in Goldenstedt). Deswegen ist es wichtig, dass alle Schafhalter Bescheid wissen und miteinander austauschen, wie man sich am besten schützt

Wolfsnotfallset für nordhrein-westfälische Schaf- und Ziegenhalter
Für den Fall, dass kurzfristig ein Wolf nach NRW kommen sollte, hat das Land ein Notfallset für Schafhalter angeschafft. Dieses Notfallset zum Schutz vor Wolfsangriffen auf Schafe und andere Nutztiere liegt bei der Biologischen Station Hochsauerlandkreis in Schmallenberg-Bödefeld und kann bei Bedarf kurzfristig und schnell ausgeliehen werden.
Das Notfallset mit Elektrozaun, Weidezaungerät und Fotofalle kann bei Verdachtsfällen in Bezug auf Wolf oder Luchs unentgeltlich ausgeliehen werden.
Es ist mit Beratung durch den NRW-Schafzuchtverband angeschafft worden und steht allen Nutztierhaltern (auch Hobbyhaltung) zur Verfügung.
Das Set ist in zweifacher Ausfertigung vorhanden. Es kann nur komplett ausgeliehen werden.
Ein Transport ist in einem großräumigen PKW bzw. mit einem Anhänger möglich.


Ansprechpartner ist Werner Schubert von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis.
Kontakt: 02977 - 1524 oder 0170 3462982

Der Landesbetrieb Wald-und-Holz hat ein weiteres Notfallset zur Vefügung gestellt, das je zur Hälfte aus dem vom Schafzuchtverband NRW erarbeiteten, zur anderen Hälfte aus den vom Sächsischen Schaf-und Ziegenzuchtverband empfohlenen Netzen besteht. Diese Netze sollen in drei verschieden aufgestellten Betrieben getestet werden, um eine vergleichende Aussage für hiesige Verhältnisse zu schaffen.
Im Augenblick liegt dies Set nach dem Übergriff im Oppenweher Moor im Regionalforstamt OWL im Forstbetriebsbezirk Stemwede.


Ansprechpartner ist Norbert Schmelz, Tel.:05745/1880 Mobil:0171/5873567.

Zur Vorstellung des Herdenschutzsets von Wald-und-Holz nachfolgende Pressereaktionen


Strom zum Fernhalten des Wolfes


Wolf kehrt zurück



Der NABU Oberberg hat auch ein Notfallset angeschafft, um Nutztierhalter zu unterstützen-

erreichbar unter: 0163/368 51 23
Stellungnahme des Schafzuchtverbandes/Schafzüchtervereinigung NRW anlässlich der Veranstaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 18.02.2016 im Landtag NRW
Rund hundert Jungwölfe stehen abwanderungsbereit - der Wolf wird auch um NRW keinen weiteren dauerhaften Bogen mehr machen. Schaf-und Ziegenhalter wie auch die übrigen Weidetierhalter sind naturgemäß weniger begeistert, wollen sich aber mehrheitlich mit der Situation arrangieren.
Einige laute Gegenstimmen agieren populistisch und haben damit durchaus Erfolg –
wir als Verbände halten diese Strategie für nicht zielführend. Der Wolf ist gesellschaftlich erwünscht und hat auch ohne seinen besonderen Schutz als Teil der Artenvielfalt seine Berechtigung.
Eine Gesellschaft, die sich den Wolf leisten will, muss jedoch gleichermaßen die nicht weniger berechtigte Existenz der Weidetierhaltung gewährleisten: artgerechte Haltung wird propagiert, möglichst extensive Wirtschaftsweise, regionale Erzeugung, ressourcenschonende Herstellung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel. Tierwohl wird für viele weitere Auflagen als Begründung herangezogen. „Nachhaltige Nutztierhaltung in NRW“ heißt ein aktuelles Programm dazu.
Weidetiere gerade in entfernten Lagen, auf extensiven oder anderweitig wertvollen Grünlandflächen stellen ein interessantes Nahrungsangebot auch für den Wolf dar- in dessen Verantwortung liegt es nicht, zwischen Wild und Nutztier zu unterscheiden. Wohl aber in unserer: wir leisten uns Naturschutz.
Die wichtigsten Gebiete werden zumeist von kleinen Wiederkäuern gepflegt, ohne deren schonenden Einsatz ein massiver Artenverlust die Folge wäre, von Orchidee bis Schlingnatter, von Hochmoorbläuling bis Lungenenzian.
Wir erstellen Hochwasserkataster – und vergessen, dass die Beweidung von Deichen die sauberste Verdichtung bei gleichzeitiger Flexibilität darstellt und Hochwasserschutz bei wechselnden Wasserständen sichert.
Wir nehmen dankend die Reparaturarbeiten für Mikroorganismen, Wasserqualität und CO 2-Senke im beweideten Grünland entgegen, natürlich ohne Ausgleich für den Bewirtschafter.
Wir fördern genetische Ressourcen aussterbender Nutztierrassen- und sind bis heute nicht imstande, Regelwerke zu erstellen, die frühzeitige Prävention für alle Weidetiere ermöglicht.
Für den Fall von Rissen wird der reine Tierwert angesetzt – sämtliche Nebenkosten oder auch klar zuzuordnende „Ernteverluste“ in Form von infolge eines Übergriffs toten Lämmern werden nicht berücksichtigt.
Wie bei zu vielen landwirtschaftlichen Belangen auch hier eine Mogelpackung: es kann eine Billigkeitsleistung erfolgen, muss aber nicht. Rechtssicherheit- keine.
Wie erkläre ich einem selbständigen Unternehmer, der das volle Risiko trägt, allerdings etwa die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns verdient, dass seine gesellschaftlichen Leistungen erwünscht sind, wenn auch völlig unterbezahlt – dass aber seine eigene Existenz wie die seiner Tiere mit minderem Maßstab gemessen werden - dass Artenschutz und Tierschutz nicht für alle gleichwertig angesetzt sind und dass Tierwohl offenbar nicht bedeutet, dass Weidetiere weitestgehend sicher leben und ihre agrarökologische Dienstleistung erbringen können?
Wie vereinbart sich diese Praxis mit unserem NRW Landtagsbeschluss vom 4.6.2014?


Ein bundesweites Herdenschutzkompetenzzentrum wurde vom Bundestag aufgrund der Einrichtung des bundesweiten Dokumentationszentrums für den Wolf abgelehnt – die Kompetenz für Herdenschutzfragen läge in den Bundesländern. Abgesehen davon, dass den Wolf Kreis-und Ländergrenzen nicht scheren, macht es auch insgesamt Sinn, übergreifende Strukturen zu erstellen, ohne die Länderhoheit außer Kraft zu setzen. Einige Länder arbeiten vorbildlich unter echter Einbeziehung aller Gruppen und Blickwinkel. Dokumentation für den Wolf ist wichtig – nicht ohne die andere Seite der Medaille gleichwertig miteinzubeziehen.
Die Versicherungswirtschaft tut, als wäre die Haftungsfrage im Falle eines Ausbruchs in Panik geratener Weidetiere geregelt: selbst wenn bei Betriebshaftpflicht (mit bezahlbarer Prämie und ohne Ausschluss bei häufigeren Übergriffen) der Schaden rechtskonform abgewehrt wird – der Schäfer ist auf guten Kontakt mit seinen (Flächen-)Nachbarn angewiesen.
Wir erwarten von Gesellschaft, Politik und Verwaltung angemessene, vorausschauende und dynamische Prävention und Kompensation – Schaf-und Ziegenhaltung hat keinen Cent und keine Minute übrig für den nun geforderten Herdenschutz, der über die gute fachliche Praxis hinausgeht, in bestimmten Gebieten gar nicht machbar ist. Wir liefern seitens der Verbände konstruktive Zuarbeit – es wird Zeit, Natur mit ihren auch nutztierhaltenden Pflegern und -schützern endlich als Ganzes zu betrachten – nur dann sind alle ihre wichtigen Bereiche zu bewahren.


Anlagen:
Positionspapier des Schafzuchtverbandes von 2009 (!sic)

Forderungskatalog VDL/BDZ von 2015

Anschreiben an LANA 2015

Stellungnahme der Versicherer 2015


noch ein paar mehr oder weniger nützliche Tipps, natürlich alle aus anderen (Bundes-)Ländern:
http://www.zdf.de/terra-xpress/was-tun-wenn-ein-wolf-da-steht-38785990...

Flyer zum Thema Wolfsbegegnung
http://www.uelzen.de/Portaldata/23/Resources/lkue_dateien/lkue_dokumen...

Zum Wolf für alle, die nicht immer aus der Lausitz Informationen haben möchten
http://www.gruppe-wolf.ch/index.php?page=5&subpage=1

http://www.gl.ch/documents/MerkblattZaeune.pdf

trotzdem: Sachsen als am längsten mit Wölfen erfahrenem Bundesland
http://www.wolfsregion-lausitz/

wie Brandenburg mit dem Thema umgeht
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.310418.de

Basisinfomation für Jäger, Förster und Tierhalter in Brandenburg und Sachsen
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11883

http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/mit_woelfen_leben...

wie es in Bayern geht
http://www.lfu.bayern.de/natur/

etwas, worauf sich alle beziehen, die sich mit dem Schutz befassen
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-Information

worauf sich die beziehen, die uns sichere Zäune vorschreiben:
http://www.peter-kreinberg.de/index.php/21-05-15-aid-heft-sichere-weid...

und nochmal für alle, denen zusätzlich zum Zaun ein Herdenschutzhund mehr Sicherheit verspricht:
http://ag-hsh.de/

Interessantes und "von außen" so nicht Erwartetes unter
http://www.wolfcenter.de/Vision-Standpunkte


 

 

 
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